FAQ
Häufig gestellten Fragen
Wir möchten, dass Sie wissen, dass unsere oberste Priorität Ihre Sicherheit sowie die Sicherheit unseres Teams ist. Wir ergreifen proaktive Maßnahmen, um in diesen unsicheren Zeiten zusätzliche Unterstützung zu bieten.
- Alle Mitarbeiter müssen während der Arbeit Masken tragen
- Zuhause bleiben, wenn sie Krankheitssymptome zeigen (ob im Zusammenhang mit COVID-19 oder nicht)
- Reinigung und Desinfektion der Geräte
- Halten Sie während der Arbeit einen Abstand von 1,50m zu den Mitarbeitern
- Unterlassen Sie jede Teilnahme am Umzug
- Reinigen Sie Ihre Möbel, vor dem Umzug
- Desinfizieren von Gegenständen, die nach dem Auspacken gepolstert und verpackt wurden
- Entsorgung aller Verpackungsmaterialien nach Abschluss des Umzugs
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, um den Umzug zu verschieben. Bleiben Sie auf jeden Fall Zuhause und klären Sie es ab!
Ja. Sie können alles bei uns bestellen was für Ihren Umzug nötig ist, und liefern lassen.
Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger umziehen müssen, zahlt das Amt unter Umständen Ihren Umzug. Wir übernehmen natürlich in diesem Fall alle Formalitäten die dazu benötigt werden. Da das Amt sicher sein will, dass Sie das günstigste Angebot einer Umzugsfirma in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorwege drei Kostenvoranschläge einreichen.
Da die Besichtigung vor Ort zu unseren exklusiven Leistungen für unsere Kunden gehört, ist diese selbstverständlich für Sie kostenlos.
Zur Ermittlung des Umfanges Ihres Umzuges können Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie einfach unseren Online-Kalkulator für eine schnelle und kostenlose Einschätzung. Sobald wir die Einschätzung erhalten haben, können wir ein garantiertes, unverbindliches und Bestpreis Angebot für Sie unterbreiten.
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Ab dem Moment Ihrer Reservierung erhalten Sie praktische Tipps und Unterstützung für einen reibungslosen Umzug mit uns.